SOLYCO Solar AG
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Solarprodukte der SOLYCO Solar AG
(Stand Mai 2025)
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I. Allgemeines
Lieferungen, Angebote und Leistungen der SOLYCO Solar AG (nachfolgend SOLYCO genannt) erfolgen ausschließlich zu nachfolgenden Bedingungen und sind Bestandteil aller Verträge.
Diese Lieferbedingungen gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch für alle zukünftigen Lieferungen. Der Besteller erkennt nach Entgegennahme eines Angebotes diese Bedingungen an.
Jede abweichende Bestimmung bedarf der schriftlichen Bestätigung.
Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen bzw. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als SOLYCO ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
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II. Vertragsangebote
Alle Vertragsangebote von SOLYCO sind freibleibend. Verträge kommen erst durch die Auftragsbestätigung oder Lieferung von SOLYCO zustande. Die Bestellung durch den Kunden ist ein bindendes Angebot.
SOLYCO kann den Auftrag eines Bestellers innerhalb von 10 Werktagen nach seiner Abgabe annehmen.
Änderungen behält sich SOLYCO auch nach Absendung einer Auftragsbestätigung vor, sofern die Änderungen weder der Auftragsbestätigung noch der Spezifikation des Kunden widersprechen.
Angaben zum Vertragsgegenstand sowie Abbildungen dieser sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale.
Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch mindestens gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht negativ beeinträchtigen.
Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind nicht verbindlich.
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III. Preise und Zahlungsbestimmungen
Die Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro ab Werk bzw. Lager (EXW INCOTERMS 2020) zuzüglich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie der entstehenden Verpackungs- und Transportkosten und ggf. Zoll sowie anderer öffentlicher Abgaben.
Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis zuzüglicher Nebenkosten sofort fällig und ohne Abzug an SOLYCO zu zahlen.
SOLYCO behält sich das Recht vor, hinsichtlich derjenigen Lieferungen, die später als sechs Wochen nach Vertragsschluss zu erbringen sind, die Preise entsprechend der nach Vertragsabschluss eingetretenen Kostenänderungen anzupassen.
Bewirkt die Preisanpassung eine Erhöhung von mehr als 3 % des aktuellen Preises, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag zu kündigen.
Nach Zugang der Rechnung ist der Kunde für eine offene Forderung automatisch nach 30 Tagen in Verzug, sofern nicht wirksam ein früherer Zeitpunkt festgelegt worden ist.
Dem Kunden steht kein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Zahlung zu. Sofern die Lieferung mangelhaft war, ist der Kunde nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln steht.
Zahlungsverpflichtungen können nur mittels Banküberweisung erfüllt werden. Bar- und Scheckzahlungen sind nur nach individueller Vereinbarung möglich.
Bei Zahlungsverzug oder berechtigten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit kann SOLYCO Vorauszahlung oder Sicherheiten verlangen.
SOLYCO hat das Recht, Forderungen gegen Kunden an Dritte abzutreten.
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IV. Versand und Gefahrenübergang
Liefertermine und Lieferfristen werden schriftlich vereinbart. Genannte Fristen gelten nur annähernd und vorbehaltlich der Eigenbelieferung.
Voraussetzung für den Fristbeginn ist, dass alle erforderlichen Unterlagen übergeben wurden und Zahlungen erfolgt sind.
Kommt SOLYCO schuldhaft in Verzug, haftet sie nur nach schriftlicher Fristsetzung (mindestens 10 Werktage) und für vorhersehbare, vertragstypische Schäden.
Eine Haftung für Verzögerungen durch Spediteure ist ausgeschlossen.
Lieferungen mit unerheblichen Mängeln sind anzunehmen. Unerhebliche Mängel sind solche, die die Leistung nicht beeinträchtigen.
Nichtannahme berechtigt SOLYCO zur Berechnung von Lagerkosten.
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmen übergeben wurde. Auf Wunsch wird die Lieferung versichert.
Bei Versandverzögerung durch den Kunden geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft über.
Bei Rücksendung geht die Gefahr erst mit Übergabe an SOLYCO über.
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V. Mängel
Die Ware ist nach Erhalt unverzüglich zu prüfen.
Sichtbare Transportschäden sind vom Spediteur auf dem Lieferschein zu bestätigen.
Ein Schaden muss innerhalb von 3 Werktagen unter Vorlage des Lieferscheins gemeldet werden.
Verdeckte Mängel sind spätestens 7 Tage nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.
SOLYCO gewährt eine Produkt- und Leistungsgarantie (Umfang siehe Garantieunterlagen).
Bei Mängeln: Wahlweise Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Erstattung.
Bei Verstoß gegen die Anzeigeverpflichtung gilt die Ware als genehmigt.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel infolge unsachgemäßer Behandlung.
Bei eigenmächtigen Reparaturen oder Veränderungen erlischt die Gewährleistung.
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VI. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von SOLYCO.
Wiederverkäufer dürfen im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterverkaufen.
Der Kunde tritt Forderungen aus Weiterverkäufen an SOLYCO ab.
Auch Forderungen bei Verbindung mit Grundstücken gelten als abgetreten.
Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind untersagt.
Bei Zugriffen Dritter ist SOLYCO unverzüglich zu informieren.
Bei Zahlungsverzug kann SOLYCO Herausgabe verlangen – auch ohne Rücktritt.
Ein ausdrücklicher Rücktritt ist nur bei entsprechender Erklärung gegeben.
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VII. Gewährleistung
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Lieferung.
Nachbesserung verlängert die Frist nicht.
Es besteht zusätzlich eine eigenständige Produkt- und Leistungsgarantie.
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VIII. Haftung
Keine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit.
Haftung nur für vorhersehbare und vertragstypische Schäden.
Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
Haftungsobergrenze: jeweiliger Vertragspreis.
Ausnahmen: grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Haftungsbeschränkungen gelten auch für SOLYCO-Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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IX. Datenverarbeitung
Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO und BDSG verarbeitet.
Weitere Informationen siehe Datenschutzerklärung unter www.solyco.com.
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X. Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt (z. B. Krieg, Pandemien, Streik) verlängern sich Fristen entsprechend der Dauer des Ereignisses.
SOLYCO informiert den Kunden unverzüglich über Beginn und Ende solcher Umstände.
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XI. Stornierung
Bei Stornierung durch den Kunden fällt eine Entschädigung von 25 % des Nettoauftragswertes an, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.
Bei Stornierung nach Fertigstellung oder Nichtabnahme: voller Kaufpreis.
Bei Teilfertigstellung: anteiliger Preis zuzüglich Lagerkosten.
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XII. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist Berlin, Deutschland.
Sollten einzelne Klauseln ungültig sein, bleiben die übrigen unberührt.
Unwirksame Regelungen sind durch wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen.
Es gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand ist Berlin.
Vertragsänderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform – auch der Verzicht auf dieses Erfordernis.